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der TLS.

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Stand: 28.09.12

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trade & Liquidation Service GmbH & Co. KG, Vogelsangstraße 6, 74252 Massenbachhausen

Präambel:

Die Trade & Liquidation Service GmbH & Co. KG, vertr. d.d. pers. haftende Gesellschafterin TLS Verwaltungs- u. Beteiligungs-GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Swetlana und Harald Germann (im Folgenden TLS genannt) betreibt im Internet („online“) unter www.konkurse.com einen Handelsplatz, auf der registrierte Kunden im Rahmen von Online-Auktionen Waren ersteigern oder durch TLS versteigern lassen können. Darüber hinaus verkauft TLS auch „offline“ eigene Waren und Waren für Kunden und vermittelt darüber hinaus verschiedene Dienstleistungen für die Kunden. TLS kauft und verkauft hauptsächlich Waren aus Insolvenzen/ Konkursen, Betriebsauflösungen, Produktionsauflösungen, Versteigerungen, Liquidationen, Versicherungsabwicklungen, Überkapazitäten und Restposten (nachstehend "Objekte" genannt).

A. Allgemeine Regelungen

  1. § 1 Geltungsbereich
    1. Die Internetplattform und auch der Offline-Verkauf sowie alle Leistungen von TLS richten sich nur an Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Online und Offline abgeschlossen und zukünftig abzuschließenden Verträge zwischen TLS und dem jeweiligen Kunden, und zwar immer in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesem AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass TLS diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
    3. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
      1. individuelle Vereinbarungen
      2. Abschnitt B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
      3. Abschnitt A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
      4. die gesetzlichen Regelungen.
    4. Auf diese AGB und alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
    5. Die Vertragssprache ist deutsch.
    6. Bei im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Verträgen werden der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden nach dem Vertragsschluss per Email übersandt. Darüber hinaus kann der Kunde, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Verträge nach Vertragsschluss über sein Kundenkonto aufrufen.
  2. § 2 Sicherheiten
    TLS ist berechtigt, vor Abschluss des Vertrages von dem Kunden einen Nachweis von Sicherheiten über seine Zahlungsfähigkeit zu verlangen, bspw. durch die Vorlage von Bankbestätigungen, Bankbürgschaften oder ähnlichem.
  3. § 3 Schlussbestimmungen
    1. Bei allen von TLS genannten und ausgeschriebenen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise, ab Standort, zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
    2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von TLS als Gerichtsstand vereinbart.
    3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder TLS diese anerkannt hat.
    4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

B. Besondere Bedingungen

I. Bedingungen für Nutzung der Internetplattform www.konkurse.com (online)
  1. § 1 Änderung der AGB
    TLS behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. TLS wird dem Kunden die Änderung der AGB spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist TLS berechtigt, den Nutzungsvertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  2. § 2 Registrierung
    1. Für die Nutzung der Handelsplattform www.konkurse.com sowie die Teilnahme an den Auktionen muss der Kunde sich vollständig und wahrheitsgemäß registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos.
    2. Mit der Registrierung auf der Internetplattform sichert der Kunde zu, dass er Unternehmer ist oder als vertretungsberechtigte Person eines Unternehmens den Nutzungsvertrag abschließt. TLS ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Nachweis für die Unternehmereigenschaft des Kunden zu verlangen, sofern dieser nicht bereits durch die angegebene USt. ID Nr. vom System verifiziert wurde. Wenn der Unternehmer eine natürliche Person ist, muss dieser volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
    3. Jeder Kunde darf sich selbst bzw. sein Unternehmern nur einmal bei TLS registrieren. Eine Übertragung des Nutzerkontos auf einen Dritten ist nicht zulässig.
    4. Mit der vollständigen Registrierung bei TLS erhält der Kunde eine Email mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
    5. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. TLS behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wegen
      1. falscher Angaben bei der Anmeldung;
      2. Zweifeln an der rechtlichen Existenz des Unternehmers
      3. Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, TLS alle Änderungen der bei der Registrierung angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen und seine Daten im Rahmen seines Nutzerkontos immer vollständig, inhaltlich richtig und aktuell zu halten.
  3. § 3 Sperrung, Kündigung
    1. TLS kann das Nutzerkonto eines Kunden sperren, wenn dieser gegen die AGB oder gegen geltendes Recht verstößt.
    2. TLS kann einen Kunden insbesondere sperren, wenn dieser bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, gegen Rechte Dritter verstößt, Leistungen von TLS missbraucht oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
    3. Der Nutzungsvertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und das Nutzerkonto gelöscht werden, sofern der Kunde nicht noch bei einer Auktion mitbietet. Dann endet der Nutzungsvertrag mit Beendigung der Auktion. Der Kunde ist mit Zugang oder Erklärung der Kündigung nicht mehr berechtigt, bei Auktionen mitzubieten, bei denen er bis zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht geboten hat.
    4. Wenn das Nutzerkonto von TLS gesperrt oder gekündigt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.
  4. § 4 Ausfallzeiten
    1. TLS verpflichtet sich, den in der Internetbranche üblichen Aufwand zu betreiben um zu gewährleisten, dass das System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit TLS verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das System gleichwohl ausfallen, wird sich TLS im Rahmen seiner Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen.
    2. Bei einem durchgängigen Systemausfall von mehr als einer Stunde findet eine Verlängerung der in diesem Zeitraum ablaufenden Auktionen um die Ausfallzeit statt.

II. Regelungen zu den Kaufverträgen
  1. § 1 Vertragsschluss online und offline
    1. Der Kunde kann über die Internetplattform von TLS zu eingestellten Artikeln Anfragen stellen und Kaufangebote über ein Anfrageformular, per Email, Fax, Telefon oder persönlich abgeben. Ein Kaufvertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch TLS zustande. Lehnt TLS das Angebot des Kunden ab, kann TLS dies zugleich mit einem eigenen Angebot an den Kunden verbinden. Der Kaufvertrag kommt dann durch die Annahmeerklärung des Kunden zustande.
    2. Der Kunde ebenfalls Ware bei TLS vor Ort besichtigen und ein Angebot zum Kauf der Ware abgeben. Der Kaufvertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch TLS zustande.
  2. § 2 Vertragsschluss bei Auktionen
    1. TLS stellt Artikel im Rahmen einer so genannten Höchstpreisauktion mit einer so genannten Vorlaufzeit ein. Während dieser Vorlaufzeit, welche im Rahmen des Angebots angegeben ist, kann der Kunde Fragen zu der Ware stellen und diese vor Ort bei TLS oder in dem in der Auktion angegebenen Standort, besichtigen. In dieser Zeit ist TLS berechtigt, noch Änderungen an dem Angebot vorzunehmen.
    2. Mit dem Start der Auktion ist TLS nicht mehr berechtigt, Änderungen an dem eingestellten Artikel vorzunehmen.
    3. Der registrierte und angemeldete Kunde kann während der Laufzeit einer Auktion ein Gebot zum Kauf abgeben. Die Abgabe eines Angebots ist bindend und kann von dem Kunden auch nicht mehr widerrufen oder zurückgenommen werden. Der Kunde erhält nach Abgabe seines Gebotes eine Email, in der ihm die Abgabe seines Gebotes und der genaue Zeitpunkt des Ablaufs der Auktion noch einmal mitgeteilt werden. Der Kunde erhält ebenfalls eine Email, wenn er von einem anderen Kunden überboten worden ist.
    4. Mit Ablauf der Laufzeit einer Auktion kommt automatisch ein Kaufvertrag zwischen TLS und dem zu diesem Zeitpunkt höchstbietenden Kunden zustande.
  3. § 3 Abwicklung des Kaufvertrages, Verzug
    1. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde im Falle eines Online-Kaufs eine Email mit der Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Gewinn der Auktion. TLS wird unmittelbar nach Auktionsende eine kaufmännische Rechnung mit den Daten des Kunden ausstellen und diese vorab per E-Mail und parallel im Original dem Kunden zusenden. Der Kunde ist dann verpflichtet, den Kaufpreis unverzüglich durch Überweisung oder bei Abholung in bar zu bezahlen und die Ware bei TLS unverzüglich, spätestens eine Woche nach Auktionsende abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. TLS steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden zu.
    2. Bezahlt und holt der Kunde die Ware nicht bis spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss bei TLS ab, ist TLS berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen und im Rahmen des Vertragsschlusses durch eine Auktion dem Zweitbietenden der Auktion die Ware zu dessen Gebot anzubieten. Schadensersatzansprüche von TLS bleiben von dieser Regelung unberührt.
    3. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die Ware unverzüglich bei Abholung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie die jeweilige Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen TLS unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
    4. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Nr. 3 nicht feststellbar sind, müssen TLS unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt in diesem Fall die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    5. Der Verkauft erfolgt grundsätzlich immer ab Standort (Incoterm 2010), sofern nichts anders vereinbart wurde.
  4. § 4 Gewährleistung und Haftung
    1. Für Mängel der Waren haftet TLS grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
    2. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    3. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für gebrauchte Artikel ist ausgeschlossen.
    4. TLS haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
    5. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  5. § 5 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang
    1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TLS.
    2. Der Käufer ist grundsätzlich verpflichtet, die Ware selbst abzuholen, wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Liegt eine solche Vereinbarung vor oder wird die Sache auf Verlangen des Nutzers versendet, dann geht die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über.

III. Maklerverträge
  1. § 1 Vertragsgegenstand
    1. Der Kunde beauftragt TLS im Rahmen des Exklusiv-Maklervertrages mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung der dort benannten Verträge und/oder Vertragsparteien.
    2. Der vermittelte Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. TLS wird keine Vertragspartei.
  2. § 2 Rechte und Pflichten von TLS
    1. TLS verpflichtet sich, unverzüglich tätig zu werden und den Auftrag sorgfältig, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich bietenden Abschlusschancen auszuführen.
    2. TLS verpflichtet sich, den Maklerauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. TLS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. § 3 Rechte und Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrags keinen anderen Makler zur Erreichung der in dem Exklusivmaklervertrag vereinbarten Ziele zu beauftragen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, die Bemühungen des Maklers zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, für den zu vermittelnden Vertrag notwendigen Informationen und Unterlagen. Er ermächtigt TLS, diese Informationen und Unterlagen einschließlich von Fotos und Ansichten gegenüber Dritten einzusetzen.
    3. Der Kunde unterrichtet den Makler unverzüglich über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen hinsichtlich der zu vermittelnden Verträge, insbesondere über anderweitige Veräußerung, Verfügungen, Vermietung oder Verpachtung sowie die Aufgabe der Vertragsschlussabsicht.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
    6. Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Verkäufers vereitelt, hat der Verkäufer Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrags zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
  4. § 4 Freistellung
    1. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die an TLS von ihm überlassenen und/oder übermittelten oder sonst wie zur Verfügung gestellten Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
    2. Sofern Dritte Ansprüche nach vorranggegangener Ziffer 1 gegenüber dem Anbieter geltend machen, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, ihn bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit den Anbieter kein Mitverschulden zur Last fällt.
  5. § 5 Maklerprovision
    1. Der Kunde ist verpflichtet, an TLS eine Provision in der im Vertrag vereinbarten Höhe zzgl. einer eventuell gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zu bezahlen.
    2. Der Provisionsanspruch von TLS ist mit Abschluss des vollwirksamen Vertrages mit dem von TLS nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Vertrages erst nach Beendigung dieses Makler-Alleinauftrags, aber aufgrund der Tätigkeit von TLS zustande kommt.
  6. § 6 Laufzeit und Kündigung
    1. Der Maklervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Er endet automatisch mit Abschluss der von TLS zu vermittelnden Verträge.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt.
    3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  7. § 7 Aufwendungsersatz
    1. Im Falle des § 3 Nr. 6 des Abschnitt B.III. dieser AGB, bei Aufgabe der Vertragsschlussabsicht des Kunden sowie in den Fällen, in denen TLS diesen Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte, kann TLS nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze den Ersatz des Aufwands verlangen.
    2. Zum Aufwand von TLS gehören vor allem die Kosten für Inserate, Anzeigen, sonstige Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für dieses Projekt aufgewandte Mittel.
    3. TLS ist berechtigt einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 50 % der vereinbarten Provision zu verlangen. TLS bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass TLS im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind.
    4. Auf jeden Fall ist der Ersatz der Aufwendungen nach dieser Vorschrift auf maximal 100 % der vereinbarten und TLS entgangenen Provision begrenzt.

IV. Verkaufskommission
  1. § 1 Gegenstand
    1. Im Falle der Annahme des vom Kunden schriftlich beauftragten exklusiven Kommissionsverkaufsvertrags durch TLS verpflichtet sich TLS, sich zu bemühen, die in diesem Vertrag genau bezeichneten Objekte im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden im Wege des Kommissionsverkaufs zu verkaufen oder zu versteigern.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Kommissionsvertrags es zu unterlassen, die Objekte anderweitig zum Kauf anzubieten.
    3. Der Kunde überträgt TLS das Eigentum an den Waren.
    4. TLS ist berechtigt, die Objekte selbst zu erwerben. In diesem Fall werden die Parteien einen separaten Kaufvertrag abschließen.
  2. § 2 Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde versichert, uneingeschränkter Eigentümer des vertragsgegenständlichen Kommissionsguts zu sein.
    2. Der Kunde versichert die Objekte mit Wirkung vom Abschluss des Kommissionsverkaufsvertrags gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Beschädigung durch Dritte, auch wenn diese in einem Lager der TLS (§3 Abs. 2) lagern, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
  3. § 3 Besichtigung, Transportkosten
    1. Sollten die Objekte beim Kunden verbleiben, gestattet der Kunde die Besichtigung der Objekte durch TLS und durch von TLS benannte Interessenten am Standort der Objekte, wobei der Kunde die geltenden Sicherheitsbestimmungen beachtet. TLS wird den Zeitpunkt der Besichtigungen und die sonstigen Modalitäten vorab dem Kunden mitteilen und dies von ihm bestätigen lassen. Wenn der Kunde den Zeitpunkt der Besichtigung ablehnt, hat er TLS binnen zwei Werktagen zwei andere Termine vorzuschlagen, die höchstens zwei Wochen nach dem von TLS ursprünglich vorgeschlagenen Termin liegen dürfen.
    2. Sollte der Kunde TLS beauftragen, die Objekte bei TLS zu lagern und dort die Besichtigungen durchzuführen, liefert der Kunde die im Kommissionsverkaufsvertrag genau bezeichneten Objekte auf eigene Kosten und Gefahr an das von TLS im Einzelfall genau bezeichnete Warenlager.
  4. § 4 Bindung an Weisungen
    TLS befolgt bei der Veräußerung der Objekte (Waren) die Weisungen des Kunden.
  5. § 5 Vorgeschriebene Preise
    TLS hält die vom Kunden im Kommissionsverkaufsvertrag angegebenen Mindestpreise ein, es sei denn, der Kunde hat zu einem niedrigeren Preis seine vorherige Zustimmung erteilt oder die nachträgliche Genehmigung des Kunden wird kraft Gesetzes vermutet.
  6. § 6 Keine Kreditgewährung
    TLS ist nicht berechtigt, dem Käufer Kredit, insbesondere nicht Stundung des Kaufpreises zu gewähren.
  7. § 7 Mitwirkung, Freistellung
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die Verkaufsbemühungen von TLS zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, für den Verkauf notwendigen Informationen und Unterlagen. Er ermächtigt TLS, diese Informationen und Unterlagen einschließlich von Fotos und Ansichten gegenüber Dritten einzusetzen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass an TLS von ihm überlassene und/oder übermittelte oder sonst wie zur Verfügung gestellte Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
    3. Sofern Dritte Ansprüche nach vorranggegangener Ziffer 2 gegenüber TLS geltend machen, wird TLS den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, TLS insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, TLS bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit TLS kein Mitverschulden zur Last fällt.
  8. § 8 Vollzug der Verkäufe
    1. TLS erfüllt die abgeschlossenen Verkäufe selbst im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden.
    2. TLS wird mit dem Käufer vereinbaren, dass dieser die Objekte auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr am Standort der Objekte abholt und ggf. demontiert oder auf dessen Kosten und Gefahr an ihn versendet werden. Falls die Objekte sich beim Kunden befinden, wird TLS den Zeitpunkt der Abholung und Demontage durch den Käufer vorab dem Kunden mitteilen und dies von ihm bestätigen lassen. Wenn der Kunde den Zeitpunkt ablehnt, hat er TLS binnen zwei Werktagen zwei andere Termine vorzuschlagen, die höchstens zwei Wochen nach dem von TLS ursprünglich vorgeschlagenen Termin liegen dürfen.
    3. TLS hat in allen Fällen, in denen nicht Zug um Zug gegen Leistung bezahlt wird, mit dem Käufer Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung zu vereinbaren.
  9. § 9 Ausführungsanzeige, Nachrichten
    1. TLS macht dem Kunden unverzüglich Anzeige vom Geschäftsabschluss und gibt ihm auch während der Ausführung des Geschäfts alle erforderlichen Nachrichten.
    2. Die Vorschrift des § 384 Abs. 3 HGB wird abbedungen.
  10. § 10 Selbsteintritt
    1. TLS ist berechtigt, die Waren selbst als Käufer zu übernehmen.
    2. TLS hat dies unverzüglich dem Kunden anzuzeigen und die Berechtigung des Preises nachzuweisen.
  11. § 11 Einziehung, Provision, Auszahlung
    1. TLS ist berechtigt, die Kaufpreisforderung beim Käufer einzuziehen und mit den eigenen Ansprüchen gegen den Kunden zu verrechnen.
    2. TLS hat für jedes zur Ausführung gekommene Geschäft Anspruch auf die im Kommissionsverkaufsvertrag vereinbarte Provision; TLS kann sie auch verlangen, wenn die Ausführung des Geschäfts aus einem in der Person des Kunden liegenden Grund unterblieben ist. Berechnungsgrundlage für die Provision ist der Netto-Kaufpreis, also der Kaufpreis ohne Berücksichtigung von Demontage-, Transport-, Versicherungs- und sonstigen Aufwendungen und ohne Umsatzsteuer. Auf die Provision selbst wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben.
    3. TLS erstellt für jedes Geschäft innerhalb von einem Monat nach Zahlungseingang durch den Käufer eine gesonderte Abrechnung und zahlt den erhaltenen Kaufpreis abzüglich Provision und abzüglich Aufwendungsersatz, sofern dieser vereinbart wurde, an den Kunden aus.
  12. § 12 Kein Delkredere
    TLS übernimmt keine Haftung für die Bonität und Erfüllung des Käufers.
  13. § 13 Haftung für das Kommissionsgut
    TLS haftet für Verlust und Beschädigung des in seiner Verwahrung befindlichen Kommissionsguts, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten. Wegen der Unterlassung der Versicherung der Objekte nach § 2 ist TLS nur verantwortlich, wenn TLS vom Kunden im Kommissionsverkaufsvertrag ausdrücklich angewiesen wurde, im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden eine Versicherung abzuschließen.
  14. § 14 Aufwendungen
    Der Kunde hat TLS diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die TLS den Umständen nach für erforderlich halten darf, insbesondere die Kosten für die Verwahrung der Objekte bei TLS. TLS ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vom Kunden zu verlangen.
  15. § 15 Ersatzansprüche des Käufers
    1. TLS wird dem Käufer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehenden Rechte einräumen, es sei denn, der Kunde hat im Kommissionsverkaufsvertrag einer weitergehenden Regelung zugestimmt.
    2. Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche bei TLS geltend, so wird TLS dies dem Kunden unverzüglich anzeigen.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, TLS insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, TLS bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit TLS kein Mitverschulden zur Last fällt.
  16. § 16 Dauer, Kündigung
    1. Der Vertrag wird für eine Dauer von mindestens einem (1) Jahr bei Restposten und bei Anlagen /Maschinen mindestens zwei (2) Jahre, ab Unterzeichnung des Vertrages, geschlossen. Er endet vorzeitig mit dem Verkauf oder Untergang der Ware. Während dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Parteien werden vor Ablauf der Vertragslaufzeit über eine Verlängerung des Vertrages verhandeln.
    2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

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